Unterhaltspraktiker und Unterhaltspraktikerinnen kontrollieren, reinigen und unterhalten Infrastruktur. Zu dieser Infrastruktur gehören Gebäude, Verkehrswege, Grünanlagen, Spielplätze und
Sportanlagen. Sie halten auch Einrichtungen in den Gebäuden instand, zum Beispiel Heizung, Elektrizität, Sanitäranlagen und Holzverkleidungen.
Sie üben folgende Tätigkeiten aus:
Gebäude reinigen
- Schilder aufstellen, die auf zu erledigende Arbeiten hinweisen
- Fenster und Böden von Gängen, Treppenhäusern, Toiletten und anderen Gemeinschaftsräumen pflegen und reinigen
- besondere Beläge mit speziellen Mitteln behandeln, zum Beispiel Holzinstallationen, Wände und Decken
- verwendete Geräte richtig lagern, instand halten und reinigen
- die Vorräte an Reinigungsmittel und -geräten sowie weiteres Material kontrollieren
- für die Reinigung wo möglich umwelt- und gesundheitsschonende Mittel brauchen
Gebäude und Einrichtungen instand halten
- kleinere Reparaturen an Einrichtungen durchführen, defekte Glühbirnen, Dichtungen und andere Kleinteile auswechseln
- Funktionieren von Geräten sicherstellen, Störungen beheben und bei Bedarf Fachleute hinzuziehen
- Pflanzen in öffentlich zugänglichen Räumen pflegen
- Abfälle umweltgerecht entsorgen oder Recycling betreiben
- besondere Infrastruktur bei Anlässen und Veranstaltungen errichten
Aussenanlagen pflegen
- Zugang zu Gebäuden sicherstellen, zum Beispiel Wege flicken und im Winter Schnee räumen
- Rasen mähen, Wiesen pflegen, Hecken schneiden, Laub rechen, Unkraut jäten
- Bäume, Sträucher und Gartenanlagen pflegen sowie Pflanzenabfälle kompostieren
- Ausseneinrichtungen wie Zäune oder Lampen instand halten
- verschiedene Fahrzeuge, Kleingeräte und Werkzeuge richtig verwenden
- Checklisten über geleistete Arbeiten führen, wichtige Dokumente an Vorgesetzte weiterleiten, zum Beispiel Lieferscheine und Offerten
Quelle: Bilder und Text vom SDBB, Haus der Kantone, Speichergasse 6, 3000 Bern 7, www.sdbb.ch,
www.berufsberatung.ch